Hecken sind nicht nur eine schöne Begrenzung für Gärten, sondern auch ein wichtiger Lebensraum für Vögel, Insekten und Kleintiere. Doch wann und wie dürfen Sie Ihre Hecke schneiden oder entfernen? Und welche Strafen drohen, wenn Sie sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten? In diesem Artikel erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, um empfindliche Bußgelder zu vermeiden.
Gesetzliche Grundlagen: Wann ist ein Heckenschnitt erlaubt?
Die Vorschriften zum Heckenschnitt sind in § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) geregelt. Vom 1. März bis zum 30. September ist es verboten, Hecken radikal zu schneiden oder zu entfernen. Diese Regel dient dem Schutz von nistenden Vögeln und anderen Tieren, die Hecken als Lebensraum nutzen.
Erlaubt sind in diesem Zeitraum jedoch schonende Formschnitte, solange sie das Wachstum der Hecke nur leicht korrigieren und keine Tiere gestört oder verletzt werden. Trotzdem sollten Sie immer sorgfältig prüfen, ob sich Vögel oder andere Tiere in der Hecke aufhalten, bevor Sie zur Schere greifen.
Welche Strafen drohen bei Verstoß gegen das Schneideverbot?
Wer sich nicht an die Vorschriften hält und während der Schonzeit Hecken radikal zurückstutzt oder entfernt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Die Höhe des Bußgeldes hängt von der Schwere des Verstoßes ab:
- Für das unzulässige Kürzen oder Roden einer Hecke drohen Bußgelder zwischen 50 und 100.000 Euro.
- Wenn nachweislich geschützte Tiere (z. B. brütende Vögel) geschädigt wurden, kann die Strafe noch höher ausfallen.
- In Köln und NRW sind besonders strenge Umweltauflagen zu beachten. Hier kann das Ordnungsamt bei Vergehen direkt einschreiten und hohe Geldstrafen verhängen.
Die genaue Höhe des Bußgeldes richtet sich nach der Größe der betroffenen Hecke und dem Schaden für die Umwelt. Auch ob Vorsatz oder Unwissenheit vorlag, kann bei der Entscheidung über die Strafe eine Rolle spielen.
Formschnitt: Erlaubt, aber mit Vorsicht
Formschnitte sind in der Schonzeit grundsätzlich erlaubt, aber sie dürfen nicht zu stark ausfallen. Wenn Sie Ihre Hecke lediglich in Form bringen wollen, sollten Sie sicherstellen, dass:
- Sie nur leicht überstehende Triebe entfernen,
- keine großflächigen oder tiefen Schnitte vorgenommen werden,
- sich keine brütenden Vögel oder andere Tiere in der Hecke befinden.
Auch für Formschnitte kann es Bußgelder geben, wenn dabei Tiere gestört oder verletzt werden. Deshalb ist es ratsam, vor dem Schneiden sorgfältig zu kontrollieren, ob Nester vorhanden sind.
Wer kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften?
Die Kontrolle der Heckenschnitt-Vorgaben übernimmt in Köln das Ordnungsamt. Anwohner oder Naturschutzverbände können Verstöße melden, woraufhin eine Überprüfung erfolgt. Sollten Sie gegen die Vorschriften verstoßen, kann nicht nur ein Bußgeld fällig werden, sondern auch die Auflage, eine neue Hecke als Ersatz zu pflanzen.
Fazit: Strafen vermeiden und richtig handeln
Damit Sie keine Strafen riskieren, sollten Sie beim Heckenschnitt Folgendes beachten:
- Radikale Rückschnitte und Entfernungen sind nur zwischen Oktober und Februar erlaubt.
- Formschnitte dürfen von März bis September durchgeführt werden, solange sie nicht zu tief ausfallen und keine Tiere stören.
- Prüfen Sie vor dem Schnitt sorgfältig, ob sich Nester in der Hecke befinden.
- Bei Unsicherheiten können Sie sich beim Umweltamt Köln oder einem professionellen Gärtner beraten lassen.
Wenn Sie sich an diese Regeln halten, schützen Sie nicht nur die Natur, sondern vermeiden auch hohe Bußgelder. Sollte Ihre Hecke dringend geschnitten werden, können Sie außerhalb der Schonzeit einen professionellen Gärtner beauftragen, der den Heckenschnitt fachgerecht und gesetzeskonform durchführt.