Wer muss den Heckenschnitt bezahlen – Eigentümer, Mieter oder Nachbar?

Wer muss den Heckenschnitt bezahlen – Eigentümer, Mieter oder Nachbar?

Der Heckenschnitt ist eine regelmäßige Aufgabe in vielen Gärten – doch wer trägt die Kosten, wenn eine Hecke geschnitten werden muss? Ist der Eigentümer verantwortlich? Muss der Mieter sich beteiligen? Oder kann sogar der Nachbar zur Kasse gebeten werden?

Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab: Wem gehört die Hecke? Wer nutzt den Garten? Und was steht im Mietvertrag? In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wer für die Kosten des Heckenschnitts in verschiedenen Fällen aufkommen muss.


1. Grundregel: Der Eigentümer trägt die Verantwortung

Grundsätzlich gilt: Der Eigentümer einer Immobilie ist für die Pflege des Grundstücks verantwortlich – und dazu gehört auch der Heckenschnitt.

Eigentümer bewohnt das Haus selbst: Er trägt die Kosten für den Heckenschnitt selbst oder beauftragt einen Gärtner.
Haus oder Wohnung ist vermietet: Die Kosten können auf den Mieter umgelegt werden – aber nur unter bestimmten Bedingungen (siehe Punkt 2).

💡 Unser Tipp: Als Eigentümer sollten Sie regelmäßig die Heckenpflege durchführen oder eine Fachfirma beauftragen, um hohe Kosten durch Vernachlässigung zu vermeiden.


2. Muss der Mieter den Heckenschnitt bezahlen?

Mieter müssen sich nur dann an den Kosten des Heckenschnitts beteiligen, wenn es vertraglich vereinbart wurde. Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

1️⃣ Heckenpflege als Betriebskosten umlegen
Der Vermieter darf die Kosten für den Heckenschnitt als Gartenpflege in die Nebenkostenabrechnung aufnehmen. Voraussetzung:

  • Es steht ausdrücklich im Mietvertrag, dass Gartenpflege zu den Nebenkosten zählt.
  • Der Heckenschnitt erfolgt regelmäßig (z. B. einmal im Jahr).
  • Es handelt sich nicht um eine einmalige Sondermaßnahme (z. B. eine komplette Rodung).

2️⃣ Mieter übernimmt die Gartenpflege selbst
Manchmal steht im Mietvertrag, dass der Mieter die Gartenpflege eigenständig übernehmen muss. In diesem Fall ist der Mieter selbst für den Heckenschnitt verantwortlich – allerdings nur, wenn es zumutbar ist.

🚫 Achtung:

  • Der Mieter muss nur einfache Pflegearbeiten übernehmen (z. B. Rasenmähen oder Formschnitt der Hecke).
  • Schwere Arbeiten wie ein Radikalschnitt oder das Fällen von Sträuchern sind Sache des Vermieters!
  • Fehlt eine klare Regelung im Mietvertrag, ist der Vermieter für die Hecke zuständig.

📌 Fazit:

  • Ohne Regelung im Mietvertrag: Der Vermieter trägt die Kosten.
  • Gartenpflege in den Nebenkosten: Der Mieter zahlt anteilig mit.
  • Pflegepflicht im Mietvertrag: Der Mieter muss selbst schneiden.

3. Was ist mit der Hecke des Nachbarn?

Wenn die Hecke auf dem Grundstück Ihres Nachbarn steht, muss er sich um den Schnitt kümmern. Doch was passiert, wenn die Hecke über Ihre Grundstücksgrenze wächst?

Überhang auf Ihr Grundstück: Sie dürfen die überhängenden Zweige abschneiden – aber nur bis zur Grundstücksgrenze!
Nachbar ignoriert den Heckenschnitt: Sie können ihn freundlich darauf hinweisen oder zur Pflege auffordern.
Gemeinsame Hecke auf der Grundstücksgrenze: Beide Nachbarn sind für die Pflege verantwortlich und müssen sich die Kosten teilen.

🚫 Wichtig: Schneiden Sie niemals ohne Absprache an einer fremden Hecke! Das kann als Sachbeschädigung gewertet werden.


4. Kann man die Kosten von der Steuer absetzen?

Sowohl Eigentümer als auch Mieter können die Kosten für den Heckenschnitt teilweise steuerlich geltend machen:

Eigentümer (Selbstnutzer):

  • Gärtnerkosten können als haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung angegeben werden.
  • Bis zu 20 % der Arbeitskosten (max. 1.200 € im Jahr) sind absetzbar.

Mieter:

  • Wenn die Gartenpflege über die Nebenkosten abgerechnet wird, kann der Mieter die anteiligen Kosten ebenfalls steuerlich absetzen.
  • Wichtig: In der Nebenkostenabrechnung muss der Posten „Gartenpflege“ klar erkennbar sein.

🚫 Achtung: Die Anschaffung eigener Gartengeräte ist nicht absetzbar – ein weiterer Grund, warum sich die Beauftragung eines Profis lohnt!


5. Fazit: Wer zahlt den Heckenschnitt?

Der Eigentümer ist grundsätzlich verantwortlich.
Mieter zahlen nur, wenn es im Mietvertrag vereinbart ist.
Hecken auf der Grundstücksgrenze werden gemeinsam gepflegt.
Nachbarn müssen sich um ihre eigene Hecke kümmern.
Kosten können steuerlich abgesetzt werden.

Ein gepflegter Garten trägt nicht nur zur Optik bei, sondern verhindert auch Streitigkeiten mit Nachbarn oder Mietern. Falls Sie sich die Arbeit sparen möchten, beauftragen Sie doch einfach einen Fachbetrieb – dann können Sie sich entspannt zurücklehnen! 😊🌿


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